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22.01.2021

FFP2-Masken im Gottesdienst

Statt eines einfachen Mund-Nasen-Schutzes sind ab sofort FFP2-Masken im Gottesdienst verpflichtend.

Das Bistum Eichstätt setzt die neuen Regelungen zur Corona-Pandemie um, die von der bayerischen Staatsregierung in Kraft gesetzt wurden.

Wichtigste Änderung ist die Verpflichtung zum Tragen einer FFP2-Maske während des gesamten Gottesdienstes.
Kinder und Jugendliche zwischen sechs und 15 Jahren müssen lediglich eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Kinder unter sechs Jahren sind wie bisher auch schon von der Maskenpflicht befreit, ebenso wie Personen, die aufgrund einer Behinderung oder aus anderen gesundheitlichen Gründen der Trageverpflichtung nicht unterliegen.
 

Wir hoffen auf Ihr Verständnis und bleiben Sie gesund!

 

Die aktuellen Regelungen sind jederzeit unter www.bistum-eichstaett.de/corona-virus abrufbar.

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